Das heißt allerdings nicht, dass auch wirklich immer so viel enthalten ist, wie eine aktuelle Studie der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg gezeigt hat. Werbung mit krankheitsbezogenen Aussagen ist für Lebensmittel (und damit auch für Nahrungsergänzungsmittel) grundsätzlich verboten. Lebensmittel dürfen allenfalls gesundheitsbezogen beworben werden. Und zwar dann, wenn eine entsprechende gesundheitsbezogene Angabe wissenschaftlich bewiesen und von der EU…